Merkmale:
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung; bis zum 18. Lebensjahr
nur Leichtkrafträder bis max. 80 km/h bbH
Ausbildung:
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Fahrstunden und
Theoriestunden:
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt