Merkmale: Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung; bis zum 18. Lebensjahr nur Leichtkrafträder bis max. 80 km/h bbH Ausbildung: Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: M Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 4 Fahrstunden und Theoriestunden: Voraussetzungen: Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt