Merkmale: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t. Ausbildung: Mindestalter: 18 Ausbildung: Praxis Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B eingeschlossene Klassen: B, L, M, S Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1 Fahrstunden und Theoriestunden: Voraussetzungen: Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt