Merkmale:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg,
wenn die zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die
Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t.
Ausbildung:
Mindestalter: 18
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, M, S
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Fahrstunden und
Theoriestunden:
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt