Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".
Bist du schon Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine
Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren".
Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen
namentlich aufgeführt, und Du darfst in Deutschland fahren.
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Die Begleitpersonen müssen......
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das 30. Lebensjahr vollendet haben.
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mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
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dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.