Merkmale:
Kraftwagen bis 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug
und Anhänger zusammen 3.5 t nicht übersteigen.
Ausbildung:
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, M, S
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Fahrstunden und
Theoriestunden:
Voraussetzungen:
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt