Merkmale: Kraftwagen bis 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.5 t nicht übersteigen. Ausbildung: Mindestalter: 18 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: L, M, S Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2 Fahrstunden und Theoriestunden: Voraussetzungen: Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt